Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Unsere AGB werden zurzeit überarbeitet. Bitte informieren Sie sich unter info@westfalia-kunststoffe.com

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Westfalia Kunststoffe GmbH + Co. KG.

1. Wir führen Ihre Aufträge gemäß den nachstehenden Lieferungsbedingungen aus. Diese gelten auch für alle Nach- und Umbestellungen sowie für alle späteren Geschäfte mit uns, auch wenn sie dann nicht mehr in Bezug genommen sind. Einkaufsbedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit, wenn diese unseren Verkaufsbedingungen widersprechen.

2. Alle unsere mündlichen und telefonischen Erklärungen bedürfen, um bindend zu sein, unserer schriftlichen Bestätigung. Sie sind an einen erteilten Auftrag bis zur Ablehnung durch uns gebunden.

3. Bei Unwirksamkeit einzelner Punkte eines Geschäftes bleibt das Geschäft im übrigen verbindlich. Wird nachträglich die Lieferung anderer Mengen oder Sorten an Stelle der Erstbestellung vereinbart, so gelten diese Bedingungen auch dafür. Weichen die im Bestätigungsschreiben niedergelegten Einzelheiten von diesen Bedingungen ab, so sind die Ersteren maßgebend.

4. Allen Geschäften wird das Deutsche Recht zugrunde gelegt. Erfüllungsort für alle mit uns geschlossenen Geschäfte ist Minden (32423). Für alle sich aus der Geschäftsverbindung mit uns ergebenden Streitigkeiten ist für beide Teile Gerichtsstand nach unserer Wahl das Amtsgericht Minden oder das Landgericht Bielefeld ohne Rücksicht auf den Streitwert. Dies gilt auch für Klagen aus dem Eigentumsrecht, aus Wechseln, Schecks und Überweisungen, wenn in diesen andere Zahlungsorte angegeben sind.

5. Die von uns genannten Lieferfristen sind stets nur annähernd. Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Rohmaterial- und Betriebsstoffmangel, Streiks, Aussperrungen und behördliche Maßnahmen, welche die Lieferfähigkeit beeinträchtigen, entbinden uns von der Einhaltung der Lieferfristen und berechtigen uns, ganz oder teilweise entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten. Unter den Begriff der höheren Gewalt fällt auch der Untergang oder die Beschädigung der Rohstoffe oder Nichterfüllen seitens der Ablader aufgrund handelsüblicher Rohstoffkontrakte.

6. Die Lieferfirma ist berechtigt, nach Abschluss des Kaufvertrages eine Preisanpassung zu verlangen, wenn infolge eines hoheitlichen Eingriffes oder einer behördlichen Maßnahme ihr Vorlieferant bereits abgeschlossene Verträge nicht zum vereinbarten, sondern nur zu einem höheren Preis erfüllen kann.

7. Sie sind in keinem Falle berechtigt, von uns Schadenersatz wegen Überschreitung der Lieferfrist zu verlangen, Ihre Rechte beschränken sich auf den Rücktritt vom Vertrag, sofern wir mit unserer Lieferpflicht in Verzug geraten und eine von Ihnen gesetzte angemessene Nachfrist unbegründet verstrichen ist.

8. Rufen Sie nach Ablauf der Lieferzeit und Anzeige der Versandbereitschaft die Ware nicht innerhalb zwei Wochen ab, so dürfen wir über die Ware anderweitig verfügen und die durch Lagerung entstehenden Kosten, mindestens jedoch 1 % des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnen. Außerdem können wir eine Abstandssumme in Höhe von 10% des vereinbarten Rechnungsbetrages erheben, wenn wir auf Abnahme verzichtet haben.

9. Wir versenden auf dem nach unserem Ermessen besten Wege, sofern Sie nicht besondere Versandwünsche geäußert haben. Die Ware ist gemäß Warenwert auf dem Transport versichert, ausgenommen, die Ware wird selber abgeholt. Die Verpackungsart bleibt uns überlassen, jede Haftung für Transportbeschädigungen wegen nicht ausreichender Verpackung ist ausgeschlossen. Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und abzurechnen.

10. Für Mängel einer Lieferung, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, haften wir unter Ausschluss aller weitergehenden Ansprüche nur auf Umtausch in mangelfreier Ware, wenn die Beanstandung innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich erhoben wird. Sie sind insbesondere nicht berechtigt, wegen erhobener Mängelansprüche einen Auftrag zu streichen, fällige Zahlungen zurückzubehalten oder aufzurechnen.

11. Unsere Preise verstehen sich freibleibend gem. Auftragsbestätigung einschließlich aller Verpackungen, frei Abgangsstation, wenn anderes nicht vereinbart wurde.

12. Für die Berechnung ist das von uns ermittelte Abgangsgewicht maßgebend. Eine Gewichtstoleranz von 2 % ist zulässig. Alle Lieferungen sind bedingungsgemäß an uns zu bezahlen. Bei jeder Zahlung, die nach dem vereinbarten Zahlungsziel erfolgt, bei gestundeten Zahlungen schulden Sie unter Vorbehalt weiterer Ansprüche bankgemäße Zinsen und Provisionen. Das gilt sinngemäß für jede Lieferungseinheit. Wir dürfen im Falle des Zahlungsverzuges weitere Lieferungen zurückhalten. Wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannter Gegenansprüche dürfen Sie keine Zahlungen zurückhalten und oder aufrechnen. Unbefriedigende Kreditauskünfte, Zweifel an Ihrer Zahlungsfähigkeit, Zahlungsrückstände oder Zahlungseinstellung berechtigen uns, Vorauszahlung oder Sicherstellung des Kaufpreises sowohl ausgeführter als eine noch ausstehender Lieferungen zu beanspruchen oder die Erfüllung von Verträgen abzulehnen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung, mindestens 10 % des Rechnungsbetrages, zu verlangen. Darüber hinaus werden alle Forderungen sofort fällig bei Abnahmeverweigerung von Ware, Ablehnung geforderter Akzepte, Nichterfüllung von Verpflichtungen aus früheren Geschäften, bei Besitz- und Geschäftsveräußerung sowie bei Zahlungseinstellung. Zugleich verfallen alle Rabatte, so dass Bruttopreise zu zahlen sind.

13. Wir führen für Sie ein Konto. Ohne Rücksicht auf den Entstehungszeitpunkt der einzelnen Forderungen bringen wir Ihre Zahlungen zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen, dann auf den Teil der Hauptforderungen gut, der nicht mehr durch Eigentumsvorbehalt gesichert ist, und zuletzt auf die durch Eigentumsvorbehalt gesicherten Teile der Hauptforderung, auch wenn von uns anders gebucht ist. Das gilt auch für Zahlungen, durch die Wechsel, Schecks, Anweisungen o. a. aus bestimmten Verträgen eingelöst werden. Wechsel. Schecks und Bankquittungen, Überweisungen o. ä. werden von uns nur zahlungshalber angenommen; Ihre Kosten gehen stets zu Ihren Lasten.

14.
a) Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher, auch unserer künftig entstehenden Forderungen, unser Eigentum.

b) Sie sind berechtigt, die Ware zu verarbeiten und zu veräußern unter Berücksichtigung der geltenden Bestimmungen.

c) Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen ist unzulässig.

d) Durch Verarbeitung der Vorbehaltsware erwerben Sie nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Die Verarbeitung wird durch Sie für uns vorgenommen.

e) Wenn die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen.

f) Sie treten hiermit die Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab und zwar auch Insoweit, als die Ware verarbeitet ist.

g) Wir werden die abgetretenen Forderungen, solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen, nicht einziehen. Sie sind aber verpflichtet, uns auf Verlangen die Drittschuldner aufzugeben und diesen die Abtretung anzuzeigen. Sie sind berechtigt, die Forderungen solange selbst einzuziehen, wie wir keine andere Anweisung geben.

h) Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen von uns in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

i) Wenn die durch den Eigentumsvorbehalt bestehende Sicherung die zu sichernde Forderung um 25% übersteigt, werden wir voll bezahlte Lieferungen nach unserer Wahl freigeben.

j)

Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfandgläubigers sofort zu benachrichtigen.

k)

Sie sind verpflichtet, sobald Sie die Zahlungen eingestellt haben, und zwar unverzüglich nach Bekanntgabe der Zahlungseinstellung, uns eine Aufstellung über die noch vorhandene Eigentumsvorbehaltsware, auch soweit sie verarbeitet ist, und eine Aufstellung der Forderungen an die Drittschuldner, nebst Rechnungsabschriften, zu übersenden.

l) Beträge, die aus abgetretenen Forderungen eingehen, sind bis zur Überweisung gesondert aufzuheben.

15. Die in Drucksachen enthaltenen Angaben sind nicht bindend. Die angegebenen Daten sind unverbindliche mittlere Erfahrungswerte.
 

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